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LMU entlässt Mitarbeiterin nach Kritikvideo an Maßnahmen

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Eine Mitarbeiterin aus der Pathologie der Ludwig-Maximilians-Universität München dreht ein Video, in der sie von Ihrer Arbeit berichtet und Maßnahmen kritisiert, von denen sie zwar selbst nicht betroffen sei, aber ihre Kollegen. Dieses Video lädt sie bei Instagram hoch und es bleit nicht ungesehen.

Ihr Profil bei Instagram
https://www.instagram.com/samiisamuraii/

In ihrer Story teilt sie Screenshots von Kommilitonen und Mitarbeitern die ihr schreiben, sie können nun nicht mehr an Prüfungen teilnehmen und können somit ihr Studium und „Prüfungen vergessen.“

Sie behauptet, dass sie für ihre Mitarbeiter spricht, die sich „nicht trauen“. Sie befürchten laut Ihren Angaben, dass sie täglich PCR-Tests vorweisen müssen und einige vermutlich kündigen werden, weil sie es sich nicht leisten können, oder andere Gründe haben.

Das Video geht viral und sorgt für Wirbel zwischen Befürwortern und Gegenern ihrer Aussagen. Sie berichtet, dass in den letzten beiden Jahren, mitten in der Pandemie ein Drittel der Betten abgebaut wurden und dass man Geimpfte, obwohl sie ebenfalls ansteckend sein können zusammen feiern lassen würde, während man Ungeimpfte diskriminiere.

Auf Youtube tauchten am 03.12.2021 Videos von Personen auf, die sich als ihre Mitarbeiter ausgeben und sich für ihren Mut bedanken.

LMU reagiert umgehend

Die LMU hat heute mit größtem Befremden von dem von einer Mitarbeiterin des Pathologischen Instituts der Medizinischen Fakultät online gestellten Video erfahren. Die LMU distanziert sich aufs Schärfste von dem Inhalt des Videos und weist ebenso darauf hin, dass das Drehen und Posten von Videomaterialien in den Räumlichkeiten der LMU für Privatzwecke und ohne Genehmigung unzulässig ist. Gegen die betreffende Mitarbeiterin wurde bereits ein Hausverbot ausgesprochen, und sie wurde mit sofortiger Wirkung von ihren Dienstaufgaben freigestellt. Eine fristlose Kündigung wird darüber hinaus auf den Weg gebracht. In der derzeitigen Lage kommt es auf die Umsicht und Rücksicht aller an, um kranken Menschen bestmöglich zu helfen und das stark belastete Personal im Gesundheitswesen zu unterstützen. Die Verbreitung von solchen Videos trägt dazu sicherlich nicht bei.

Quelle: https://www.lmu.de/de/newsroom/newsuebersicht/news/lmu-reagiert-unmittelbar-auf-video.html


Das Video wurde mittlerweile bei Instagram gelöscht, befindet sich aber noch aktuell bei Youtube.

Aktuell werden an der LMU 217 Projekte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und weiteren Bundesministerien gefördert.
https://www.lmu.de/de/forschung/forschungsprojekte/bundesministerium-fuer-bildung-und-forschung/index.html

„Wirre Aussagen“ – Lügen werden als Begründung angeführt

In einigen Medien wird die Frau als Verrückte oder Hetzerin dargestellt. Im Focus ist zum Beispiel von „wirren Aussagen über die Regierung“ und „ungeimpfte Mitarbeiterin“ die Rede. Zuersteinmal sagt sie im Video, sie sei nicht betroffen von den Tests, demnach könnte man entnehmen, dass sie geimpft oder genesen ist. Allerdings stellt sich doch die Frage, was hat diese Information in einem seriösen Medium zu suchen?

Der Impfstatus gehört zu den besonders zu schützenden persönlichen Informationen. Datenschützer sind alarmiert über die täglich begegnenden Menschen, teilweise sogar Fremde Menschen, die einem mitteilen, dass sie geimpft sind. Gesundheitsdaten, die vor Kurzem noch besonders diskret behandelt wurden, werden auf einmal selbst in Forenbeiträgen gepostet. Der Datenschutz und viele andere Vorzüge verschwinden immer mehr.

Neutralität, Respekt, Höflichkeit werden ersetzt durch Panik, Angst und Wut.

In mehreren Medien ist zu lesen, es sei eine Lüge, dass Pflegepersonal PCR-Tests vorlegen müsste, dass sie von drohender Impfpflicht „schwurbele“ und dass es keinen Beschluss von irgendeinem Ministerium gäbe, der tägliche Tests für Pföegekräfte vorschreibt.

Quelle: https://www.focus.de/regional/muenchen/fristlose-kuendigung-auf-weg-gebracht-muenchner-klinik-feuert-ungeimpfte-mitarbeiterin-umgehend-nach-wut-video-ueber-pcr-tests_id_24478929.html


Prüfen wir einmal diese Seite hier, bei der im unteren Teil der Minister für Soziales und Integration Manne Luca angeführt wird.
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ueberarbeitete-corona-verordnung-krankenhaeuser-und-pflegeeinrichtungen-tritt-in-kraft/

Dort heißt es:

„Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat die Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen überarbeitet und an die vergangene Woche in Kraft getretene neue Corona-Verordnung des Landes angepasst. Die Verordnung zu Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wurde am heutigen Dienstag (24. August) verkündet, die Regelungen treten morgen (25. August) in Kraft. Künftig gibt es in den Einrichtungen keine Beschränkungen mehr bei der Besucherzahl. Bislang hing diese von der jeweiligen Inzidenz vor Ort ab. Nichtgeimpfte Personen müssen auch künftig einen Antigen-Schnelltest (neu: nicht älter als 24 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen. Insbesondere nicht-geimpftes Personal muss sich regelmäßig testen lassen. 

Die Regelungen für Krankenhäuser im Einzelnen:

Die Regelungen für Pflegeeinrichtungen im Einzelnen:

Es gibt natürlich Beschlüsse zum Testen, doch aus dieser geht es nicht eindeutig hervor. Wir prüfen aber, ob es aktuellere Beschlüpsse gibt. Dem Text entnehmen wir:

nicht-immunisiertes Personal stationär viermal wöchentlich (zuvor dreimal wöchentlich) und ambulant dreimal wöchentlich (zuvor zweimal wöchentlich); Teilzeitbeschäftigung wird entsprechend berücksichtigt.

Das bedeutet also, dass ein nicht-immmunisierter Mitarbeiter der 5 Tage arbeitet, an 4 Tagen einen Nachweis erbringen muss. Die Testgültigkeit steht oben: Schnelltest 24 oder PCR-Test 48 Stunden. Das bedeutet, dass die Mitabeiter sich 4x testen müssten, der PCR ist demnach freiwillig, hält aber doppelt so lange. Alle Tests kosten Geld, wenn die Klinik keine kostenlosen Beschäftigtentests ermöglicht. Selbst Schnelltests in Testzentren können dann unbezahlbar werden. Ein Schnelltest kann bis zu 20€ kosten, das summiert sich.

Impfpflicht für Pflegepersonal sei ebenfalls eine Lüge

In der Neuen Westfälischen heißt es am 03.12.21

„Berlin (AFP). Die Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten soll einem Bericht zufolge ab Mitte März nächsten Jahres gelten. Wie diese Zeitung aus Kreisen der Ampel-Parteien erfuhren, sollen alle bereits heute Beschäftigten und diejenigen, die ab 1. Januar 2022 neu beginnen, spätestens bis zum 15. März einen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung vorweisen.

Alle, die ab 16. März 2022 ihre Tätigkeit starten, benötigen den entsprechenden Nachweis dem Bericht zufolge von Anfang an. Mit der Übergangsfrist hätten alle Betroffenen genug Zeit, sich jetzt noch impfen zu lassen, hieß es aus Koalitionskreisen. Ausgenommen von der Pflicht seien Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Der Gesetzentwurf zur „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ soll demnach bis spätestens Mitte Dezember im Bundestag beschlossen werden. Ohne Impfnachweis darf die Tätigkeit nach den aktuellen Plänen nicht mehr ausgeübt werden. Eine Missachtung soll als Ordnungswidrigkeit behandelt werden, die mit Bußgeldern geahndet wird.“

Quelle: https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/22720315_Impfpflicht-in-Pflege-und-Kliniken-soll-ab-Mitte-Maerz-gelten.html

FAZIT

Müssen sich Mitarbeiter testen lassen? Ja, allerdings reicht ein Schnelltest.
Kommt die Impfpflicht für Pflegepersonal? Der Gesetzesentwurf dazu soll mitte Dezember beschlossen werden.
Ist es möglich, dass deswegen einige ihrer Kollegen kündigen müssen? Vermutlich ja.

Möglichweise hat sie in ihrem Video vor Aufregung etwas durcheinander gebracht, aber eins ist sicher: Das Testen kommt viele Arbeitnehmer teuer zu stehen. Aber ist das nun ein Grund diese Frau wegen eines einzigen Videos zu kündigen, sie medial zu zerstören? Ist das nicht unverhältnismäßig?

Handelte die LMU richtig

Wenn man genug Pflegepersonal hat, kann man es natürlich feuern, wenn ihm einmal der Kragen platzt. Kritik ist an anderen Orten sogar oft erwünscht, Evaluierung findet regelmäßig an Universitäten statt. Ob ein Video nun der richtige Weg war, darüber lässt sich streiten. Im Übrigen hatte sie nicht ihren Arbeitgeber kritisiert, sondern Regierungsbeschlüsse und hatte Sorgen um Mitarbeiter. Vielleicht hätte man hier mal deutlich zuhören sollen, sie sagte, dass sie seit 2 Jahren alle am Ende sind und nun hatte diese Frau einen Nervenzusammenbruch und wird dafür gefeuert?

Wo bleiben Solidarität und Anerkennung, Verständnis?

Eine Abmahnung, das hätte ich verstanden, aber fristlose Kündigung? Fürs Aufopfern werden sie beklatscht, aber menschlich zu sein ist verboten. Man kann nicht alle Pflegekräfte überladen und dann strafen, wenn sie überlastet sind und menschlich reagieren und Fehler machen.Ich hatte etwas mehr Professionalität und psychologische Einfühlsamkeit von der LMU erwartet, hier wäre die psychische Belastung seit 2 Jahren unter der wir wohl alle, ganz besonders die Pflegekräfte leiden eine Begründung für milde Konsequenzen gewesen.Schade, dass die LMU nicht hinter ihren Mitarbeitern steht, besonders dann, wenn es ihnen durch den immer mehr anwachsenden Druck nicht mehr gut geht und sie vielleicht so wie sie sagte, das einmal raus lassen wollte, was ihre Kollegen bewegt. War es ein Nervenzusammenbruch, war es Frust, war es Courage, ist es ein Missverständnis? Das hätte man in einem Mitarbeitergespräch klären müssen.

Nun ist es zu spät.

Wenn Ihr uns schreiben wollt, egal was Ihr berichten möchtet – meldet Euch gern.


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„Wir selbst müssen die Veränderung sein, die wir sehen wollen.“

– Mutter. Selbstständig. Designer. ITler. Redaktion. Ehrenamt. –