Lola Daviet, 12 Jahre

†Lola Daviet (12) *18. Juli 2010 – †14.10.2022 Mord, Vergewaltigung und Folter

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Lola war erst 12 Jahre alt und wohnte in Paris. Sie wurde gegen 23 Uhr abends leblos mit zahlreichen Wunden zusammengefaltet in einem Plastikkoffer von einem Obdachlosen im Innenhof ihres Zuhauses gefunden. Dort arbeitete auch ihr Vater als Hausmeister. Ihr Gesicht war komplett mit Tesafilm überklebt, Arme und Beine gefesselt. Ihr Kopf war fast vollständig abgetrennt und auf ihren Füßen klebten Post-IT Zettel mit der Aufschrift 1 und 0. Ihre Eltern hatten sich bereits Sorgen gemacht, weil das Mädchen nach der Schule nicht nach Hause kam. Ihre Mutter meldete Lola bei der Polizei als vermisst.

Die mutmaßliche Täterin

Die Täterin wurde auf Videoaufnahmen entdeckt, während nach Lola gesucht wurde. Auf dem Video war zu sehen, dass sie mit Mühe einen Koffer zu ihrem Auto schleppte. In diesem Koffer sei später Lola gefunden worden. Ein Mann soll ihr schließlich geholfen haben, den Koffer mit der Leiche abzustellen. Die beiden Verdächtigen wurden dem Haftrichter vorgeführt. Ihnen werden Vergewaltigung, Folter und Mord an der Minderjährigen vorgeworfen. Die Frau wurde in Algerien geboren, war selbst polizeilich als Opfer häuslicher Gewalt im Jahr 2018 bekannt und ohne Aufenthaltsgenehmigung in Frankreich. Dhabia B., die 2016 mit einem Studentenvisum einreiste, hatte keine Aufenthaltserlaubnis mehr und erst im August 2022 den Bescheid über ihre Ausreisepflicht erhalten. Gegen die 24-Jährige Algerierin Dhabia B. ohne festen Wohnsitz wird wegen Mord an einer Minderjährigen unter 15 Jahren in Verbindung mit Vergewaltigung, Folter oder barbarischen Handlungen ermittelt. Sie wohnte bei einem Bekannten in Val-de-Marne und ihrer 26-jährigen Schwester in der 19. Arrondissement von Paris. Ihre Schwester sagte gegenüber Ermittlern aus, dass B. nachts inkohärente Aussagen gemacht habe.

Lolas Mutter, die Hausmeisterin der Wohnung, in der B. Schwester lebte, lehnte ihre Bitte um einen Pass ab, um die Wohnung alleine betreten zu dürfen. B. war den psychiatrischen Diensten bisher nicht bekannt und wurde für geistig geeignet erklärt, von der Polizei vernommen zu werden. Am 21. August wurde Dhabia B. in festgenommen Orly Flughafen für weder ein Flugticket noch gültige Ausweispapiere und wurde verpflichtet, das französische Hoheitsgebiet zu verlassen. Da sie nicht vorbestraft war, wurde sie nicht in ein Internierungslager gebracht, sondern erhielt 30 Tage Zeit, um nach Algerien zurückzukehren.

Motiv

Die Obduktion hat ergeben, dass Lola erstickt ist. Zudem hatte das Mädchen Schnittverletzungen am Körper, besonders ihr Gesicht sei französischen Medienberichten zufolge traktiert worden. Während ihres Verhörs schwankte B. zwischen der Übernahme und Verweigerung von Verantwortung und sagte, dass ihr Bericht über die Begehung des Verbrechens tatsächlich ein Rückruf eines Traums sei. An einigen Stellen machte sie einen bewaffneten Fremden oder einen Geist für das Verbrechen verantwortlich. Als Bilder von der Leiche gezeigt wurden, sagte sie: „Das macht mich nicht heiß oder kalt. Ich wurde auch vergewaltigt und sah meine Eltern vor mir sterben“. Sie sagte, ihr Motiv sei ihr Streit mit der Mutter des Opfers . Dahbia B. soll psychisch krank sein, womöglich könne auch dies ein Faktor gewesen sein. „Zum einen können in sehr seltenen Fällen akute psychische Erkrankungen, die nicht erkannt und angemessen behandelt werden, zu wahnhaften Zuständen führen, die extreme Emotionen und auch – in sehr seltenen Fällen – extremes Gewaltverhalten auslösen können“, erläuterte der Kriminalpsychologe.

Sie sitzt derzeit in Haft und ihre Aussagen sind laut Polizei sehr inkonsistent.

Berichte

Vor dem Gebäude des Opfers wurden Kerzen aufgestellt und Blumen niedergelegt.

„Es ist schrecklich, schrecklich, ich habe Angst, meine Kinder in der Gegend zu lassen“, erklärte die Mutter eines anderen Schülers.


FAZ: Frankreich ist erschüttert über die grausame Ermordung eines zwölf Jahre alten Mädchens in Paris. Von den sechs Tatverdächtigen wurden am Montag vier aus dem Polizei­gewahrsam entlassen. Gegen eine Frau und einen Mann aus Algerien soll Anklage wegen Mordes an einer Minderjährigen, Vergewaltigung, Folter und Barbarei erhoben werden. Sie bleiben in Untersuchungshaft.

Quellen


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